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1. PROGRAMMSEKTIONEN UND WETTBEWERBE

Das Programm des DOK Festivals besteht aus:

  • Wettbewerben

  • Informations- und Sonderprogrammen

  • Retrospektiven

Konzeption, Filmauswahl und Programmgestaltung obliegen der Leitung des Festivals.

DOK Leipzig hat folgende Wettbewerbssektionen:

  • Internationaler Wettbewerb Dokumentarfilm

  • Internationaler Wettbewerb für kurze Dokumentarfilme
  • Internationaler Wettbewerb Animationsfilm

  • Internationaler Nachwuchswettbewerb Dokumentarfilm – Generation DOK

  • Deutscher Wettbewerb Dokumentarfilm

In die Wettbewerbe 2010 werden aufgenommen:

  • Dokumentarfilme und -videos aller Längen

  • Animationsfilme und -videos bis zu 45 min Länge

  • Animadokfilme und -videos aller Längen

Für den Internationalen Wettbewerb Dokumentarfilm, den Internationalen Wettbewerb für kurze Dokumentarfilme, den Internationalen Nachwuchswettbewerb Dokumentarfilm – Generation DOK und den Deutschen Wettbewerb Dokumentarfilm können nur Filme ausgewählt werden, die vorher noch nicht in Deutschland gezeigt wurden (gilt auch für Prix Europa). Welt-, internationale oder europäische Premieren werden bevorzugt.

Für den Internationalen Nachwuchswettbewerb Dokumentarfilm – Generation DOK qualifizieren sich Filme von Regisseuren, die bisher nicht mehr als drei dokumentarische Filme realisiert haben (exklusive der Filmarbeiten während der Ausbildung).

Für den Internationalen Wettbewerb Animationsfilm werden Welt-, internationale, europäische oder Deutschlandpremieren bevorzugt.

Eine Fernsehausstrahlung und/oder ein Kinostart in Deutschland vor dem Ende des Festivals schließt Dokumentarfilme von der Teilnahme am offiziellen Programm von DOK Leipzig aus (Wettbewerbssektionen, Internationales Programm). Der Einreicher ist verpflichtet, das Festival über geplante Sendetermine und Kinostarts rechtzeitig zu informieren. Das Bekanntwerden eines Sendetermins bzw. eines Kinostarts, der vor dem Ende des Festivals liegt, hat nach Annahme eines Films dessen sofortigen Ausschluss aus dem offiziellen Programm zur Folge. Das Festival behält sich das Recht vor, in diesem Falle Schadensersatzansprüche zu erheben.

Dokumentarfilme werden nur für jeweils eine der Wettbewerbssektionen oder das Internationale Programm ausgewählt (siehe Punkt 4. Filmauswahl)

Zugelassen sind Filme der Formate 16 und 35 mm oder Videoproduktionen mit den Formaten High Definition, Beta Digital PAL und Beta SP PAL. Die Wettbewerbsbeiträge werden in der Originalfassung vorgeführt; Dokumentarfilme werden simultan in den Sprachen Deutsch und Englisch eingesprochen oder als deutsch bzw. englisch untertitelte Fassungen projiziert. HD kann nur in ausgewählten Kinos und Programmsektionen gezeigt werden.

2. JURYS UND PREISE

Die Berufung der Jurymitglieder erfolgt durch den Festivaldirektor. Die Internationale Jury für Dokumentarfilm besteht aus fünf Mitgliedern, alle anderen Jurys aus jeweils drei Personen. Die Internationale Jury für den Nachwuchsdokumentarfilm entscheidet auch über die Vergabe der Goldenen Taube Kurzmetrage, die Internationale Jury für Animationsfilm entscheidet auch über die Vergabe des Preises für den Besten Deutschen Animationsfilm.

Die Entscheidungen der Jurys sind endgültig. Eine detaillierte Auflistung der Preise finden Sie auf der Website www.dok-leipzig.de. Die Preise und damit auch die Preisgelder werden den Regisseuren für ihre geleistete Arbeit bzw. für die Entwicklung eines neuen Dokumentarfilmprojekts zuerkannt.

3. FILMEINREICHUNG FÜR DAS DOK FESTIVAL

Es können nur Dokumentarfilme eingereicht werden, die nicht vor dem 1. Oktober 2009 öffentlich aufgeführt wurden.

Für das Festival gemeldete Animationsfilm-Produktionen dürfen nicht vor dem 15. März 2009 öffentlich aufgeführt worden sein.

Filme und Videos, die vor dem 1. Mai 2010 fertig gestellt werden, müssen bis zum 31. Mai 2010 eingereicht werden. Alle anderen Einreichungen müssen das Festivalbüro bis zum 10. Juli 2010 (Posteingang der Unterlagen) erreichen. Spätere Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Es wird gebeten, die Filme so früh wie möglich zu schicken.

Die Einreichung setzt die uneingeschränkte Anerkennung des Reglements voraus. Mit der Einreichung stimmt der Einreichende der Auswahl seines Filmes für einen der Wettbewerbe oder für eine andere Programmsektion zu.

Um einen Film einzureichen, muss das Anmeldeformular unter www.dok-leipzig.de vollständig ausgefüllt werden. Sobald das Formular von uns registriert wurde, erhält der Einreicher eine Bestätigungsmail mit angehängtem Einreichformular als pdf. Daraufhin müssen folgende Materialien eingereicht werden:

  • das offizielle Anmeldeformular (von uns zugesandtes pdf ausgedruckt und unterschrieben)

  • eine kurze Inhaltsangabe (max. 200 Worte)

  • ein kurzer Lebenslauf (mit Angaben zu Geburtsdatum und –ort, Ausbildung etc.) und eine Filmographie des Regisseurs (mit Titel, Genre, Produktionsjahr, Festivals und Sendern)

  • eine komplette Textliste mit Timecodes in Deutsch oder Englisch (kann nachgereicht werden)

  • Standfotos und ein Foto des Regisseurs (am besten digital, 300 DPI, JPG)

  • Pressematerialien (Stabliste, Electronic Press Kit, Press Book, Poster etc.)

  • 2 DVDs (keine Blu-Ray- oder HD-DVD) oder VHS-Ansichtskassette, zusätzlich kann der Film auch digital per Datenübertragung übermittelt werden

Wird der Film zur Ansicht per digitaler Datenübertragung eingereicht, muss das entsprechende Feld im Einreichformular angekreuzt werden. Weitergehende technische Informationen sowie Zugangsdaten werden dann automatisch per E-Mail zugesandt.

Bei gleichzeitiger Einreichung für den DOK Markt muss eine DVD mit der endgültigen Version des Films in englischer Sprachfassung eingesandt werden (diese kann nachgereicht werden). Es wird empfohlen, alle schriftlichen Unterlagen sowohl in Deutsch als auch in Englisch einzureichen.

Für die Einreichung der Filme zum Festival wird keine Einreichgebühr erhoben. Für Filme, die nur am DOK Markt, aber nicht am Festival teilnehmen, wird eine Unkostenpauschale fällig (siehe Punkt 6. DOK Markt). Der Festivalveranstalter übernimmt keine Transport-, Zoll- oder sonstigen Kosten, die mit der Einreichung der Produktionen verbunden sind. Eingereichte Unterlagen und DVDs können nicht zurückgesandt werden.

Die oben genannten Materialien sind an folgende Adresse zu schicken:

DOK LEIPZIG

GROSSE FLEISCHERGASSE 11

04109 LEIPZIG

GERMANY

Sendungen mit Videokassetten und DVDs, die aus Ländern außerhalb der EU geschickt werden, müssen den Hinweis tragen: „NO COMMERCIAL VALUE, FOR CULTURAL/FESTIVAL PURPOSES ONLY“. Da es sich um keinen Warenwert im eigentlichen Sinne handelt (die Ware wird nicht veräußert, es wird kein Gewinn erwirtschaftet), ist ein möglichst niedriger Betrag als Warenwert einzusetzen, um eventuell anfallende Zollgebühren so gering wie möglich zu halten.


 

4. FILMAUSWAHL

Über die Auswahl der Filme für das Festivalprogramm wie auch die Zuordnung zu den Wettbewerbssektionen bzw. zum Internationalen Programm entscheidet der Festivaldirektor gemeinsam mit einem Auswahlgremium, wobei die letzte Entscheidung dem Festivaldirektor obliegt.

Alle Einsender erhalten spätestens bis zum 24.09.2010 per E-Mail eine Mitteilung, ob ihr Beitrag in das Festivalprogramm aufgenommen wurde. In diesem Falle sichern sie zu, dass die für die Aufführung bestimmten Filmkopien oder Videos bis zum 09.10.2010 in Leipzig eintreffen.

5. NUTZUNGSRECHTE

Kein Film darf aus dem Programm des DOK Festivals zurückgezogen werden, nachdem seine Teilnahme veröffentlicht wurde. Das Festival erhält das Recht, Ausschnitte aus dem Film von maximal drei Minuten Länge im Rahmen der Berichterstattung und Promotion des Festivals wie des jeweiligen Films zu verwenden und an Bericht erstattende Medien (Fernsehen, Hörfunk, Internet) zur nichtkommerziellen Nutzung weiterzugeben und auf seiner Website www.dok-leipzig.de online zu stellen. Dabei dürfen zehn Prozent der Gesamtlaufzeit des Films nicht überschritten werden.

Während des Festivals kann der Film in der digitalen Festival-Videothek, dem DOK Markt, eingesehen werden. DOK Leipzig ist berechtigt, die eingereichte Produktion zu diesem Zweck zu digitalisieren. Das Festival behält sich das Recht vor, ausgewählte Ansichtskassetten oder -DVDs für interne Zwecke und nicht-kommerzielle, nicht-öffentliche Bildungsarbeit zu nutzen und zu archivieren. Eine kommerzielle Nutzung der archivierten Ansichtskassetten bzw. DVDs durch das Festival ist ausgeschlossen.

Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) vergibt den Healthy Workplaces Film Award, der mit 8.000 Euro dotiert ist. Die um den Healthy Workplaces Film Award konkurrierenden Dokumentarfilme werden von der Festivalleitung aus den für das offizielle Programm von DOK Leipzig ausgewählten Filmen nominiert. Der Gewinner dieses Healthy Workplaces Film Award garantiert EU-OSHA die folgenden Rechte:

  • Kostenfreie Platzierung eines Trailers oder eines Filmausschnitts von bis zu fünf Minuten Länge sowie von Standfotos auf der EU-OSHA Website, in Pressemitteilungen oder im EU-OSHA Newsletter (http://osha.europa.eu)

  • Kostenfreie Vorführung des Trailers oder des gesamten Films auf nicht-öffentlichen und nicht-kommerziellen Veranstaltungen und Workshops in Europa, die von der EU-OSHA organisiert werden.

  • Die Produktion von 1.000 DVDs des Films inklusive Untertiteln in 22 europäischen Sprachen sowie die Einräumung der Rechte zur nicht-exklusiven, nicht-kommerziellen und nicht-theatermäßigen Vorführung und die Verteilung dieser DVD in den jeweiligen Ländern des nationalen Netzwerks von EU-OSHA sowie deren offiziellen Kampagnenpartnern. Dafür erhält der Filmemacher/ Rechteinhaber kostenlos die Rechte zur Nutzung aller erstellten Untertitelfassungen. Von den 1.000 produzierten DVDs erhält der Filmemacher/ Rechteinhaber 100 Stück zu eigenen Vermarktungszwecken. Weitere Details werden zwischen EU-OSHA und dem Filmemacher besprochen.

DOK Leipzig behält sich vor, für den Festivalkatalog und das Programmheft eigene Texte zu schreiben.

Die Teilnahme am Festival setzt die uneingeschränkte Anerkennung dieses Reglements voraus. Fragen, die nicht durch das Reglement zu klären sind, werden durch die Leitung des Festivals entschieden.

6. DOK MARKT

DOK Leipzig bietet mit dem digitalisierten DOK Markt eine hervorragende Plattform für den Vertrieb und die Promotion aller aktuellen Dokumentarfilm-Produktionen im Festivalprogramm sowie weiterer rund 100 ausgewählter Dokumentarfilm-Einreichungen. Der DOK Markt richtet sich an Fachbesucher, wie Filmverleiher und Vertriebe, Redakteure, Fernseheinkäufer, Festivalprogrammierer, Journalisten etc. Die für den DOK Markt ausgewählten Filme werden in einem separaten Katalog mit allen relevanten Vertriebsinformationen aufbereitet.

Bei gleichzeitiger Einreichung für den DOK Markt muss eine DVD mit der endgültigen Version des Films in englischer Sprachfassung mitgeschickt werden (diese kann nachgereicht werden). Es wird empfohlen, alle schriftlichen Unterlagen sowohl in Deutsch als auch in Englisch einzureichen.

Alle Dokumentarfilme aus den Wettbewerben, dem Internationalen Programm und ausgewählten Sonderprogrammen werden automatisch und kostenfrei digitalisiert und in den DOK Markt aufgenommen.

Die Einreichenden sind dafür verantwortlich, alle vertriebsrelevanten Informationen zu aktualisieren und an das DOK Markt-Büro zu senden (markt@dok-leipzig.de). Die Festivalleitung geht von einer Zustimmung zur Digitalisierung aus (siehe Punkt 5.). Wenn eine Aufnahme des eingereichten Films in den DOK Markt nicht gewünscht wird, muss das DOK Marktbüro darüber explizit schriftlich informiert werden.

Außerdem werden alle ausgewählten Animationsfilme des offiziellen Programms für Fachbesucher im DOK Markt bereitgestellt. Sie werden aber nicht in den separaten DOK Markt-Katalog aufgenommen.

Über die Aufnahme weiterer Dokumentar- und Animadokfilme in den DOK Markt entscheidet DOK Leipzig. Für diese Filme wird eine Unkostenpauschale in Höhe von 90,00 € zzgl. MwSt. je Film erhoben. Der Wunsch nach Teilnahme am DOK Markt sollte auf dem Anmeldeformular im betreffenden Feld vermerkt werden. Damit erteilt der Einreicher gleichzeitig die Erlaubnis zur Digitalisierung des Films für den DOK Markt.

7. EINLADUNG

Das Festival lädt Filmemacher, deren Filme für eine der Wettbewerbssektionen ausgewählt wurden, für drei bis fünf Tage nach Leipzig ein und zahlt ihre Übernachtungskosten. Reisekosten für Wettbewerbsteilnehmer sowie Übernachtungskosten für Filmemacher, deren Filme für eine andere Programmsektion ausgewählt wurden, können nur im Ausnahmefall und nur unter der Voraussetzung, dass dies das Budget des Festivals zulässt, übernommen werden.

8. KOPIENTRANSPORT

Die Transportkosten für die Vorführkopien zum Festival nach Leipzig werden vom Einsender getragen. Den Sendungen aus dem Ausland muss eine Pro-Forma-Rechnung beigefügt werden. Da es sich um keinen Warenwert im eigentlichen Sinne handelt (die Ware wird nicht veräußert, es wird kein Gewinn erwirtschaftet), ist ein möglichst niedriger Betrag als Warenwert einzusetzen, um eventuell anfallende Zollgebühren so gering wie möglich zu halten. Die Sendungen mit den Vorführkopien müssen mit dem Vermerk: „NO COMMERCIAL VALUE, FOR CULTURAL/ FESTIVAL PURPOSES ONLY“ versehen werden.

Der Veranstalter trägt die Ausfuhr- und Transportkosten für den Rücktransport, übernimmt aber nicht eventuell anfallende Gebühren für den Re-Import, Lagerung etc. Dem Einsender obliegt die Versicherung der Vorführkopien auf dem Versand nach Leipzig und ab der Übergabe an den ersten Transportunternehmer beim Rückversand. Der Rücktransport der Vorführkopien und Videos erfolgt über den Kurierdienst-Partner des Festivals.

Für alle Kopien wird in der Zeit von der Entgegennahme durch den Veranstalter bis zur Abgabe beim ersten Transportunternehmen für den Rückversand ein Versicherungsschutz zum Wiederbeschaffungswert der Vorführkopie gleicher Art und Güte gewährt. Dieser Versicherungsschutz ist begrenzt auf die Kosten zur Herstellung einer neuen Filmkopie bzw. des beschädigten Aktes oder bei Videos der Kopierung einer neuen Vorführkassette. Die in Ansatz zu bringenden Kosten sind beleghaft nachzuweisen und dürfen die aktuellen Kopierwerkspreise in Deutschland nicht übersteigen. Die Haftung des Festivals schließt die Übernahme eventueller Kosten für die Herstellung von (Zwischen-) Negativen, (Zwischen-)Positiven, Masterbändern oder andere Postproduktionskosten aus. Im Falle einer fehlerhaften Vorführung kann das Festival für immaterielle Schäden nicht haftbar gemacht werden. Schadensansprüche müssen innerhalb von sechs Wochen nach Abschluss des Festivals schriftlich geltend gemacht werden. Spätere Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.

31.03.2010

 

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